ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Surf Hostel Kapstadt

1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen, telefonischer oder persönlicher Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Sa ein Vertrag zustande. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilenehmerzahl auf unseren Reisen beschränkt ist.

2. Zahlungsbedingungen/Buchungsablauf
Sobald SA im Besitz Ihrer Anmeldung ist erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Rechnung über die gebuchte Leistung per E-mail.

3. Annullationen und Umbuchungen
Wenn Sie eine SA- Reservation annullieren oder umbuchen, werden Ihnen folgende Spesen in Rechnung gestellt: Bei Umbuchung oder Annullation bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn wird eine Verarbeitungsgebür von CHF 50.- pro Person erhoben. Bei einer Annullation innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt wird ihn folgender Betrag in Rechnung gestellt:
30-15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Pauschalbetrages. 14 -1 Tag vor Reisebeginn: 70% des Pauschalbetrages. Am Tag der Abreise:100% des Pauschalbetrages.
Umbuchungen innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn: Es wird Ihnen eine Minimalgebühr von CHF 70.- pro Umbuchung verrechnet. Muss die Umbuchung substantiell als Annullation oder Teil Annullation des ursprüchlich gebuchten Arrangementes gewertet werden, so gelten für den annullierten Teil die obigen Annullationsbedingungen.

4. Annullation durch SA
SA behält sich vor die Reise bei höhere Gewalt, politischen Unruhen, Streiks oder Nichtereichen der Mindestteilnehmerzahl zu annullieren. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den einbezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ersatzvorderungen sind ausgeschlossen.

5. Obligatorische Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss obligatorisch im Besitz einer Kranken- und Unfallversicherung sein. Wir empfehlen Ihnen eine Rückreise-und Annulationsversicherung und eine Gepäckversicherung abzuschließen.

6. Preisänderungen
SA muss sich vorbehalten, in bestimmten Fällen (zum Beispiel neu eingeführte oder erhöhte Gebühren, staatlich verfügte Preiserhöhung Wechselkursänderungen falls grössere Abweichung als 10% ) die Preise anzupassen.

7. Programmänderungen
SA behält sich auch in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorgesehene Umstände dies erfordern. Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informiert SA Sie so rasch als möglich und wird sich bemühen Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

8.Einreise-und Gesundheitsbestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa und Impfungen) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Vorschriften können der Nationalität entsprechend verschieden sein. Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Konsulat oder zuständiger Botschaft.

9.Schadenersatzplicht und Haftung
Als erfahrener Reiseveranstalter garantiert SA Ihnen im Rahmen Ihrer eigenen Reiseveranstaltungsangebotes:
-Eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen
-Die fachmännische Organisation Ihrer Reise

SA entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlicher entstandenen Kosten, soweit es der SA Reisleitung oder der örtlichen Vertretung möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihreseits vorliegt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso Haften wir nicht für Programmänderungen infolge höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind. Beanstandungen und Ansprüche sind binnen einer frist von einem Monat nach Abschluss der beim Veranstalter gebuchten Reise zu erheben.

10. Risiko
Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung eine Reise auszuwählen, welche ihrem Gesundheitszustand und persönliche physischen Fähigkeiten entspricht. SA macht Sie darauf aufmerksam, dass Abenteuer Reisen insbesondere Surf-, und Funsport -Touren, mit erhöhten Risiko verbunden sind (Unfälle , welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können). Da SA keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten bei diesen Funsportarten hat, lehnt SA jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer tragen selber die Verantwortung für Unfall , Todesfall oder Schaden an sich oder Drittpersonen.

11. Anwendbarer Rechts- und Gerichtsstand
Im vertraglichem Verhältnis zwischen Ihnen und SA ist ausschliesslich brasilianisches Recht anwendbar. Klagen gegen SA können nur an deren Hauptsitz in Marau / Brasil angebracht werden.