ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - El Cotillo

1. Abschluss des Reisevertrages, Anzahlung
1.1 Die Anmeldung muss schriftlich per Fax, Anmeldekarte oder Email erfolgen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder einer von ihm beauftragten Person erforderlich.
1.2 Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang beim Veranstalter verbindlich, für den Veranstalter tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung durch das Büro ein.
1.3 Nach Vertragsabschluss und nach Erhalt wird eine Anzahlung von € 100,00 fällig, der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
1.4 Der Reisepreis hat genau drei Wochen vor Reiseantritt beim Veranstalter einzugehen. Ist dies nicht der Fall, hat dieser das Recht, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ggf. nach vorheriger Abmahnung durch Erklärung einer Kündigung von der Reise auszuschließen. Der Veranstalter hat das Recht, in diesem Fall von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin eine Schadenspauschale in Höhe des halben Reisepreises zu verlangen. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ihm/ihr ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

2. Leistungen und Hinweise zu bestimmten Leistungen
2.1 Im Reisepreis sind die im Prospekt oder auf der Homepage angegebenen Leistungen enthalten. Der Veranstalter übernimmt nicht die elterlichen Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer/ Teilnehmerinnen.
2.2 Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Abweichungen der einzelnen Reiseleistungen durch den Veranstalter bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtdurchschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
2.3 Pick-up & Drop-off Service
Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein den Pick-up bzw. Drop-off Service gewährleisten zu können, so können an ihn keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Dies gilt auch für alle daraus resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc. Die Absage des Services muss jedoch umgehend nach Kenntniserlangung den Teilnehmern mitgeteilt werden.
2.4 Absage des Surfkurses
Sollte es dem Veranstalter nicht möglich aufgrund von höherer Gewalt oder nach Einschätzung der äußeren Umstände einen Surfkurs durchzuführen, so obliegt es seiner Kulanz, ob dieser Kurs nachgeholt wird. Es bestehen keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch für alle aus der Absage resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc. Die Absage des Kurses muss umgehend nach Kenntniserlangung geschehen.
2.5 Intensiv Surfkurs
Beim Intensivkurs findet nicht zwangsläufig jeden Tag eine weitere Wassereinheit statt. Auch Theorieeinheiten, ergänzende Einheiten an Land (Bewegungsschulungen, Videoanalyse, Bildung per Surffilmen) oder Ausflüge zu anderen Spots, einer Shaperwerkstatt oder ähnliche Unternehmungen.

3. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
3.1 Die Stornierung bzw. Umbuchung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Reisepreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn €50,00
Von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
Ab 6. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

3.2 Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens. Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Reiseanforderungen entspricht oder auch auf eine andere Reise umbuchen. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von € 25,00. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ihm/ihr ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Die Ausschreibung der Reise ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Regel 7 beträgt, aber je nach Reiseleistung variieren kann; insofern wird auf die Einzelangaben der jeweiligen Reiseleistungen laut Prospekt verwiesen. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht, den Reisevertrag bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurück erstattet.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Falls die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat der Veranstalter das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten des Veranstalters.

6. Reiseausschluss
6.1 Wenn Teilnehmer die Durchführung einer Reise nachhaltig stören indem sie das geordnete Zusammenleben der Gruppe erheblich behindern, bzw. eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, kann der Veranstalter den Reisevertrag ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten kündigen und den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Reise ausschließen.
6.2 Weiterhin ist jedem Teilnehmer jegliche Art von Waffen- und illegaler Drogenbesitz, sowie der Konsum von illegalen Drogen strikt untersagt. Der Reiseteilnehmer kann durch die Leitung vor Ort von der Reise durch Kündigung ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden, wenn er gegen die vorgenannten Verbote verstößt. Die bei Missachtung entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Waffen und illegale Drogen sicher zu stellen und zu vernichten. Der Reisende verzichtet auf seine Rechte aus dem Eigentum an diesen Gegenständen.
Die Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.

7. Haftung des Veranstalters, Selbstbeteiligung, Verjährung
7.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
7.2 Der Teilnehmer kann bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3 Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Solltet diese wider Erwarten nicht zu erreichen sein, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wendet sich der Teilnehmer bitte direkt an den Reiseveranstalter
7.4 Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5 Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei einem örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist könnten Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
7.6 Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Mitarbeiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten.
7.8 Die Haftung des Veranstalters wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin wird für nichtkörperliche Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
7.9 Für sämtliche Schäden des Teilnehmers übernimmt dieser eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 200,00 je Schadensfall.
7.10 Die Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz (§§ 651 c bis 651 f BGB) sowie alle sonstigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Sonstige neben § 651 f BGB bestehende Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen, verjähren in sechs Monaten ab Kenntniserlangung des Teilnehmers von der Person des Schädigers und den Anspruch begründenden Tatsachen bzw. ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmers ohne grobe Fahrlässigkeit davon hätte Kenntnis erlangen können, kenntnisunabhängig spätestens in zwei Jahren nach Reiseende.
8. Reiseleitung
Während des Aufenthalts vor Ort werden die Teilnehmer von geschultem Personal betreut bzw. sind Ansprechpartner vor Ort. Den notwendigen Anweisungen derselben ist Folge zu leisten.

9. Versicherung und Reiseunterlagen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiserücktritts- und/ oder Auslandskrankenversicherung! Reiseunterlagen und weiterführende Informationen werden ca. 10 Tage vor Reiseantritt ausgehändigt.

10. Sporterlaubnis
10.1 Mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei nicht volljährigen Teilnehmern) oder dessen Bevollmächtigten bei der Anmeldung erlaubt dieser, dass der Teilnehmer während der Reise an sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Schwimmen, Sport, Wandern) teilnehmen darf.
10.2 Der Sportunterricht erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Einschränkungen, bzw. einem Nichteinverständnis, ist dieses unserem Büro schriftlich mitzuteilen. Für das Ausleihen von Mofas/ Motorrädern bei nicht volljährigen Teilnehmern bedarf es ebenso einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

11. Verpflegung
Die Verpflegungsleistungen (welche gesondert zu buchen sind) beginnen am Reiseziel am Tag nach dem Ankunftstag und enden am Morgen des Rückreisetages. Getränke sind bei Einnahme der Verpflegung in Restaurants im Reisepreis nicht enthalten. Bei Campingfreizeiten werden die Mahlzeiten teilweise unter Mithilfe der Gruppe zubereitet.

12. Besondere Hinweise, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen in das europäische Ausland ein gültiger Personalausweis und ein gültiger Impfpass bzw. eine Impfbescheinigung mitzuführen sind. Bei Reisen in das nichteuropäische Ausland ist neben den Impfunterlagen anstatt des Personalausweises ein gültiger Reisepass mitzuführen. Bei Nichtbeachtung kann dem Teilnehmer die Einreise in das betreffende Land verweigert werden.
12.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
12.4 Da beim Gästewechsel An- und Abreise der verschiedenen Gästegruppen auf einen Tag fallen, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer/ Zelte für die neuen Gäste dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind.

13. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz
13.1 Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Fresh verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
13.2 Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Fresh, die Datenschutz- und Medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.

15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Veranstalters maßgebend, wenn sich die Klage richtet gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder die juristische Person des öffentlichen Rechts sind